20% Klimageschwindigkeitsbonus nur für selbstnutzende Wohneigentümer, bei fachgerechter Demontage
und Entsorgung eines Biomasse- oder Gaskessel älter 20 a oder
Öl, Kohle, Nachtspeicher oder Gasetagenheizung sowie bei
Errichtung eines Gebäude oder Wärmenetzes
Bei Biomasse - Nur in Verbindung mit Solarthermie/PV oder Wärmepumpe
zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung
+
30% Einkommensbonus nur für selbstnutzende Wohneigentümer, bei einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen der letzten 2 Jahre vor Antragstellung, unter 40.000,-/Jahr