30% Basisförderung bis Ende 2026 - ab 2027 15%
Max. förderfähige Investitionssumme für 1. Wohneinheit 28.000,-
für 2. - 6. WE zzgl. je 15.000,-
ab 7. WE zzgl. 8.000,-
Der Höchstbetrag verteilt sich auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen. Ab 01. Februar 2027 und jedes weitere ½ Jahr Reduzierung um 750,-
+
16% Klimageschwindigkeitsbonus nur für selbstnutzende Wohneigentümer, bei fachgerechter Demontage
und Entsorgung eines Biomasse- oder Gaskessel älter 20 a oder
Öl, Kohle, Nachtspeicher oder Gasetagenheizung sowie bei
Errichtung eines Gebäude oder Wärmenetzes
ab 1. Februar 2027 – 12 %
ab 1. August 2027 – 8 %
ab 1. Februar 2028 – 4 %
ab 1. August 2028 – entfallen
+
10-40% Einkommensbonus nur für selbstnutzende Wohneigentümer, bei einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen der letzten 2 Jahre vor Antragstellung,
bis 30.000,- – 40 %
bis 40.000,- – 30 %
bis 50.000,- – 10 %
bei mind. 1 Kind unter 18 – Erhöhung einmalig um 10.000,-